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Gegen Aldi droht in Kalifornien eine Klage wegen Behauptungen über natürliche Inhaltsstoffe

Aug 04, 2023Aug 04, 2023

Wie wir bereits wissen, können Formulierungen wie „natürliche Aromen“ auf Lebensmittelverpackungen ein großes Warnsignal sein. In einem Interview mit der New York Times wies ein Experte darauf hin, dass die Vorschriften für „natürliche“ Aromen und Zutaten so lasch seien, dass Unternehmen Konservierungsstoffe und andere Chemikalien hinzufügen und so „künstliche“ Aromen erzeugen könnten, während sie sich dennoch als „natürlich“ ausgeben.

Doch nur weil diese Produkte die Richtlinien der US-amerikanischen Food and Drug Administration nicht erfüllen, heißt das nicht, dass sie auch von den Kunden unbemerkt bleiben. Aldi muss dies nun auf die harte Tour herausfinden und hat eine Sammelklage eingereicht, in der fast 10 Millionen US-Dollar wegen falscher Darstellung von Müsliriegeln gefordert werden.

Laut der auf der Aldi-Website gezeigten Verpackung enthalten die Riegel „echte Fruchtfüllung“ und „keine künstlichen Aromen“. Allerdings fallen bei einem kurzen Blick auf die Zutaten der Riegel Zitronen- und Apfelsäure sowie natürliche und künstliche Aromen auf. Da diese Inhaltsstoffe im Widerspruch zu den Angaben auf der Verpackung stehen, wird in der Sammelklage behauptet, die Verbraucher seien falsch informiert worden.

Wie bereits erwähnt, enthalten die Müsliriegel von Aldi mehr als nur „natürliche“ Aromen und Zutaten. Obwohl Apfelsäure manchmal natürlich vorkommt, kann sie auch synthetisch sein und hat aus diesem Grund in den letzten Jahren zu rechtlichen Problemen für Unternehmen wie General Mills geführt. Ebenso kann Zitronensäure natürlich vorkommen, in den meisten Fällen wird die in Lebensmitteln verwendete Zitronensäure jedoch hergestellt.

Laut Newsweek wird in der Klage behauptet, dass die Marke die Müsliriegel wissentlich und absichtlich als „natürlich“ vermarktet habe, unabhängig von den Inhaltsstoffen. Darüber hinaus verstößt diese Inkonsistenz bei der Kennzeichnung angeblich gegen mehrere kalifornische Unternehmenskodizes.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall gegen Aldi vor Gericht durchsetzen wird, wenn die Klage zu einem Schwurgerichtsverfahren übergeht. Im Fall der Klage gegen General Mills im Jahr 2021 kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Verpackung potenziell irreführend sein könnte, lehnte jedoch eine einstweilige Verfügung ab, mit der das Unternehmen gezwungen werden sollte, die Verpackung zu ändern, und überließ den Fall einer späteren Entscheidung. Klagen wie die von General Mills und Aldi zeigen jedoch, dass Verbraucher den Angaben auf der Verpackung nicht immer vertrauen können.